Tiroler Tageszeitung 1945

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Ausgaben dieses Jahres – 1945
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Seite 2 Nr. 59
Tiroler Tageszeitung
Donnerstag, 30. August 1945
Aus Stadt
und Land
Die Eröffnung der theologischen Fakultät in Innsbruck
Die theologische Fakultät, das Kollegium Maximum und Canisianum öffnen wieder ihre Tore und werden ihren normalen Betrieb wieder aufnehmen.
Die französische Militärregierung hat auch die Wiedereröffnung der christlichen Schulen (Mittelschulen, Berufsschulen, Pensionate usw.) genehmigt.
Kleinkinderheim in Hötting
Mit 1. September eröffnet das Mutterhaus der barmherzigen Schwestern in Zams im Margaretinum Hötting, Höttinger Riedgasse Nr. 11, welches 1939 im Zuge der nationalsozialistischen Enteignungsmaßnahmen gegen Kirchen= und Klöstergüter denselben samt Inventar enteignet wurde, ein Kleinkinderheim, um auch an der Linderung der Not und am Wiederaufbau unseres engeren Heimatlandes Tirol und unseres Vaterlandes österreich tatkräftig mitzuhelfen.
In diesem Heim besteht derzeit die Aufnaymemöglichkeit für ungefähr 40 Kleinkin
der, vom zweiten bis sechsten Lebensjahr. Für ständige ärztliche Betreuung der Kinder ist gesorgt.
In den Hungerturm gestürzt
Am 26. d. M. nachmittags wurde der Polizeiposten auf der Hungerburg verständigt, daß im alten Hungerburgturm beim Seehof ein schwer verletztes 20jähriges Mädchen liegt, das nach Besteigen des alten Turmes von außen her in das Innere desselben aus einer Höhe von 20 bis 25 Meter abgestürzt war. Da sich am Fußende des Turmes keine öffnung befindet, mußte die Berufsfeuerwehr von Innsbruck das Mädchen aus dem Turmschacht mit Seilen hochziehen. Bei der Bergung halfen auch einige französische Soldaten mit. Das Mädchen hatte einen offenen Beinbruch und innere Verletzungen erlitten und wurde durch die Freiwillige Rettungsgesellschaft in das städtische Krankenhaus Innsbruck überführt. Das Unglück war schon in den Vormittagsstunden geschehen und
das Mädchen war mehrere Stunden lang am Grunde des Turmschachtes gelegen.
Großfeuer bei den Sillhöfen
Innsbruck, 29. August.
In der vergangenen Nacht wurde die Berufsfeuerwehr Innsbruck um 2.45 Uhr vom Fahrdienstleiter des Innsbrucker Hauptbahnhofes verständigt, daß es bei den Sillhöfen brennt. Als die Feuerwehr, die sogleich ausrückte, dort eintraf, stand ein einstöckiges Gebäude, eine Garage und Werkstätte, in der sich ein Last= und ein Personenkraftwagen und ein Traktor mit landwirtschaftlichen Geräten sowie gegen 15 Kubikmeter Holz befanden, in hellen Flammen. Der erste Angriff der Feuerwehr erfolgte mittels drei C=Rohren aus dem vor dem Haus stehenden Unterflurhydranten. Auch wurde die Motorpumpé mit dem Wasser der Sill sofort in Tätigkeit gesetzt. Nach etwa dreiviertel Stunden war die Gefahr im wesentlichen beseitigt.
Der Schaden ist ziemlich hoch. Nur durch das rasche Eingreifen der Feuerwehr konnte die Vernichtung des Risserhofes und anderer Objekte, die in nächster Nähe des Brandherdes, teilweise nur 2 bis 5 Meter entfernt standen, verhindert werden.
Die Hauptfeuerwache hatte auch die Freiwillige Feuerwehr Amras verständigt, die ebenfalls in kurzer Zeit am Brandplatz erschien. Die Berufsfeuerwehr hatte einen Löschzug eingesetzt. Auch das überfallskommando der Polizei war sofort zur Stelle. Zwei Barrel mit Dieselöl, die sich mitten im Feuer befanden, konnten gerettet werden. Die Brandursache ist bisher nicht festgestellt worden. Bis 11 Uhr vormittags blieb eine Brandwache an der Feuerstätte zurück.
Schadenfeuer durch Unvorsichtigkeit
Am 22. August um 5 Uhr früh brannten im Steinbruch in Ebbs zwei aus Holz gebaute Geräteschuppen vollständig nieder. Andere Objekte waren nicht gefährdet. Am Brandplatze waren die Stadtfeuerwehr von Kufstein und die Freiwillige Feuerwehr von Ebbs erschienen, die jedoch nichts mehr retten konnten. Die beiden Schuppen. in denen sich Werkzeuge und Hanfseile befanden, gehörten einem Bauunternehmer in Eichelwang. In den letzten Monaten waren die Schuppen wiederholt aufgebrochen und von Flüchtlingen zum Nächtigen benützt worden. Deshalb muß angenommen werden, daß der Brand aus Unvorsichtigkeit oder Fahrlässigkeit entstanden ist.
Anschlag von Bewohnerlisten
Das Polizeipräsidium Innsbruck verlautbart hiermit für seinen Wirkungskreis den Erlaß des Gen. Administrators und Chefs der franz. Militärregierung in Österreich bezüglich des Anschlages der Namen der in den Wohnräumen untergebrachten Personen, mit welchem hiemit angeordnet wird:
Artikel 1
An der Haupteingangstüre jedes Grundstückes oder als Wohnung dienenden Raumes muß ein ständiger Anschlag in Form einer Liste angebracht sein, die die Namen der Personen enthält, die für gewöhnlich auf besagtem Grundstück wohnen.
Diese Liste, welche deutlich geschrieben und sichtbar angebracht sein muß, muß den Familien=, Rufnamen, Geburtstag und =ort, Beruf und Staatsangehörigkeit jeder auf dem Grundstück wohnhaften Person enthalten.
Sie muß von außen zu sehen sein, ohne daß zu ihrer Kenntnisnahme ein Betreten des Grundstückes nötig ist.
Artikel 2
Für die Aufstellung und den Anschlag dieser Liste ist in erster Linie der Hausbesitzer verantwortlich, falls er das ganze Haus oder einen Teil desselben bewohnt, wenn nicht, dann obliegt die Sorge und Verantwortlichkeit der Hauptpartei des Grundstückes.
Als Hauptpartei eines Grundstückes ist die anzusehen, die über den größten Wohnraum verfügt.
Im Falle, daß zwei oder mehr Parteien über einen gleich großen bewohnbaren Raum verfügen und über die Wahl eines Verantwortlichen für das Grundstück keine Vereinbarung zustande kommt, wird dieses von Amts wegen durch den Bürgermeister bestimmt.
Artikel 3
Die gemäß Artikel 1 verfaßte und angebrachte Bewohnerliste muß vom Hausbesitzer oder dem für das Haus verantwortlichen Mieter, der für die Erhaltung und Erneuerung im Falle der Unleserlichkeit oder für notwendige Anderungen zu sorgen hat, richtiggestellt, bestätigt und unterfertigt werden.
Artikel 4
Die Listen müssen spätestens 48 Stunden nach Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses haltbar angebracht werden. Bis zum selben Zeitpunkt muß durch den Hausbesitzer oder seinen Verantwortlichen eine Abschrift jeder Liste der zuständigen Polizei oder Gendarmeriestelle abgegeben werden.
Die Listen müssen durch den für das Grundstück Verantwortlichen immer auf dem neuesten Stande gehalten werden. Dieser muß der Polizei oder Gendarmerie unverzüglich schriftlich alle neu einzutragenden Anderungen, die sich durch die Abreise oder Ankunft von neuen Parteien ergeben, mitteilen.
Artikel 5
Durchreisende Besucher, die mindestens eine Nacht auf dem Grundstück verbracht haben, müssen gleichfalls bis spätestens 24 Stunden nach ihrer Ankunft von dem für das Grundstück Verantwortlichen bei der Polizei oder Gendarmerie gemeldet werden. Falls jemand in fünf aufeinanderfolgenden Nächten innerhalb des Grundstückes sich aufgehalten hat, wird er nicht mehr als durchreisender Besuch, sondern als Bewohner des Grundstückes betrachtet und muß auf der Liste aufscheinen.
Artikel 6
Die Verfügungen des vorliegenden Erlasses gelten nicht für Hotels oder Pensionen, für welche die zur Zeit in Kraft stehende österreichische Regelung ausdrücklich aufrechterhalten wird.
Artikel 7
Die österreichische Polizei und Gendarmerie ist mit der Durchführung der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Artikel 8
Jede Verletzung vorstehender Bestimmungen muß dem für das Gebäude zustehenden Abteilungschef der Militärregierung (Detachement du Gouvernement Militaire) angezeigt werden. Die Zuwiderhandelnden werden vor das zuständige Gericht gestellt werden.
Artikel 9
Der Sicherheitsdirektor (Sureté) der französischen Besatzungszone in Österreich, die Chefs der Militärregierung, die Polizei und die Gendarmerie sind beauftragt, innerhalb ihrer Zuständigkeit auf die strikte Anwendung der Bestimmungen des vorliegenden Erlasses zu achten.
Artikel 10
Der gegenwärtige Erlaß tritt mit dem Tage seiner Verkündigung in Kraft. Innsbruck, 10. August 1945.
Der Generaladministrator,
Chef der französischen Militärregierung in Österreich „ gez. Voizard In Durchführung dieses Erlasses wird vom Polizeipräsidium Innsbruck für seinen Wirkungskreis ergänzend folgendes angeordnet:
1. Die gemäß Artikel 4 der Polizei vorzulegende Abschrift jeder Hausbewohnerliste ist von dem Verantwortlichen spätestens 48 Stunden nach Veröffentlichung dieses Erlasses bei dem zuständigen Polizeirevier abzugeben. Alle neueinzutragenden Anderungen, die sich durch die Abreise oder Ankunft von neuen Hausbewohnern ergeben, sind innerhalb 24 Stunden nach Ankunft oder Abreise in der Hausliste einzutragen. Die bisher bestehende Pflicht zur polizeilichen An= und Abmeldung wird hiedurch nicht berührt.
2. In Ergänzung von Artikel 2 des Erlasses sind im Einvernehmen mit dem Herrn Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck sowie mit
Jüngst kam ich abends in ein Bauernhaus. Die Familie saß in der Küche und mitten unter ihr ein französischer Soldat. Alle schienen sie gute Freunde zu sein. Die Verständigung bereitete keine Schwierigkeit. Der Franzose beherrschte die Sprache in sehr gewandter Weise. Das Gespräch, zu dem ich gerade kam, drehte sich um die gegenseitigen Erlebnisse während der Kriegszeit. Der Soldat stammte aus der Normandie, also aus einer jener Gegenden Frankreichs, deren gepflegte, reiche Landschaft durch die Kriegsereignisse in eine Wüstenei verwandelt wurde. Der Bauer, so meinte er, habe es hier in Tirol bedeutend besser als der französische Landwirt, dessen Wohlstand vom Kriege verschlungen wurde und der Jahre brauchen werde, bis er sich wieder erholen kann.
„Mag sein“, sagte der Tiroler Bauer, „daß wir vom Krieg bisher so ziemlich verschont geblieben sind, aber wird uns nicht am Ende der Friede weniger verschonen? Unser Viehstand schmilzt schon jetzt zusammen und wir stehen erst am Anfang des Friedens oder wenn man es richtiger sagen will, am Ende des Krieges.“
„Bei uns“ warf der Soldat ein, „gibt es Tausende von Gehöften, von denen nichts übrig geblieben ist als ein Schutthaufen. Es gibt Striche, die so mitgenommen sind, daß der Landmann, der etwa pflügen will, mehr Eisen und Leichenreste aufackert als Erdreich.“
Ich mischte mich ins Gespräch und fragte nach den Lebensverhältnissen der städtischen Bevölkerung in Frankreich. „Wissen Sie“, so erwiderte der Gefragte, „daß es auch heute noch in Paris verboten ist, mehr als einmal in der Woche Fleisch zu essen? Wir müssen Getreide einführen. Es mangelt an Eiern und Fett. Ebenso ist es um die Milchversorgung nicht gut bestellt. Ja, mein Herr, Frankreich war einst eines der reichsten Länder. Jetzt ist es arm geworden. Arm an Lebensmitteln und arm an Gebrauchsgegenständen jeder Art. Es ist als ob ein Wanderheuschreckenschwarm über uns dahingegangen wäre, der nicht nur alles Eßbare, sondern auch alles Brauchbare weggetragen hat. So sehen wir die Deutschen und so werden sie unsere Kinder und Kindeskinder im
Gedächtnis haben. Dank der Fruchtbarkeit seines Landes und dank seines Fleißes hat der Franzose vor dem Jahre 1940 den Begriff Hunger nur mehr aus der Sage gekannt. Die Deutschen haben uns den Hunger gebracht und — o Gott! — was für einen Hunger! Monatelang gab es nur 90 Gramm Fleisch für vier Wochen in Paris. Das schlech teste, unschmackhafteste Brot wurde sehr oft zum unerreichbaren Leckerbissen. Milch wurde häufig nicht einmal für die Kleinst= und Kleinkinder gegeben, geschweige denn für die Erwachsenen. Fragen Sie nur ihre Landsleute, die den Feldzug in Frankreich mitmachten, ob ich recht habe oder nicht! Aber
es gibt noch einen anderen untrüglichen Beweis. Das sind die erschreckenden Zahlen der Erkrankungen an Tuberkulose und besonders die der an Tuberkulose erkrankten Kinder. Nicht nur die deutsche Besatzungsarmee lebte von uns. Unsere Lebensmittel und unsere Warenvorräte wurden in langen Zügen und Autokolonnen nach Deutschland verschleppt. Der deutsche Soldat, der von Frankreich auf Urlaub ging, wurde von seinen Vorgesetzten freigebig mit Paketen ausgestattet. Er dachte wahrscheinlich gar nicht daran, daß das auf unsere Kosten ging. Denken Sie einmal nach! Vier volle Jahre ging das so. Man nahm von uns und wir bekamen nichts. Der Bauer säte und der Deutsche nahm die Ernte. Der Handwerker schaffte — für die Deutschen. Die unerhört reichen
Warenlager schmolzen dahin — für den Gebrauch der Deutschen. Abgeschnitten von unseren Kolonien, gehemmt in Handel und Wandem und noch dazu am laufenden Bande beraubt — wie hätte es anders kommen können, als daß wir völlig verarmten. Bitte, überlegen Sie sich das einmal! Werden Sie mir dann nicht recht geben müssen, wenn ich sage, daß wir Franzosen diesen Krieg dop pelt und dreifach so hart verspürt haben wie Sie, denen das Fürchterlichste erspart blieb.“
Nach langem Schweigen, das diesen Worten folgte, sagte der alte Bauer, wie um die Folgerung zu ziehen: „Ja, wenn man das alles weiß ..
TMEATER HND KUNA
Donnerstag, 30. August
Theater
Landestheater, 18.30 Uhr: „Liebelei“. Klingenschmidbühne (Laurinkino), 4, ½7 Uhr: „Ein Blitz aus heiterem Himmel“. Bauern
kavelle Gundolf
Tiroler Heimatbühne: „Schneeweißchen und Rosenrot“
Filme (Spielzeiten in Innsbruck 3, 5, 7 Uhr) Kammer: „Die gold. Stadt" (7 Uhr ausverkauft Leiumph „Schrammeln“
Zentral: „Orientexpreß“ Löwen: „Eine Nacht im Mai“
Hall: „Die goldene Stadt“. Kufstein, Egger: „Die goldene Stadt“. Kufstein, Hirschen: „Philharmoniker“.
St. Johann: „Karneval der Liebe“.
Die große französische Film=Wochenschau (Les Actualités Françaises, Année 1945, No. 32) bringt in deutscher Sprache die neuesten Bildberichte vom Weltgeschehen. Zu sehen in den Innsbrucker Filmtheatern.
dem Bürgermeister der Stadt Hall für die Aufstellung und den Anschlag der Hauslisten in jedem Falle die Hausbesitzer oder der von ihm beauftragte Verwalter oder Hausmeister usw. verantwortlich.
Nur in jenen Fällen, in welchen weder Hausbesitzer noch ein von ihm Beauftragter vorhanden ist, obliegt die Sorge und Verantwortlichkeit für die Aufstellung und den Anschlag sowie die Ergänzung dieser Listen der Hauptpartei des Grundstückes gemäß Artikel 2 der Anordnung.
3. Die im Artikel 5 vorgesehene Meldung durchreisender Besucher ist mit dem vorgesehenen Meldeschein nach den bestehenden Meldevorschriften bis spätestens 24 Stunden nach ihrer Ankunft beim Polizeirevier, bzw. beim Zentralmeldeamt durchzuführen.
4. Für die Hausanschläge sind eigene Formulare vorgesehen, die bei den einzelnen Polizeirevieren gegen Erlag einer Gebühr von 5 Pfennig bezogen werden können.
Stellenausschreibung
Im Kreiskrankenhaus in Solbad Hall i. T. gelangt die Stelle eines Primararztes der internen Abteilung vorläufig vertraglich auf ein Jahr bei beiderseitiger vierteljährlicher Kündigung zur Besetzung. Die Entlohnung erfolgt nach der Vergütungsgruppe II der Tarifordnung A. Dem Abteilungsvorstand ist außerhalb des Krankenhauses nur die Ausübung der Konsiliarpraxis gestattet. Die mit Tauf= und Heimatschein, beglaubigter Diplomabschrift und den Zeugnissen über fachliche Ausbildung und die bisherige Tätigkeit belegten Gesuche sind bis 15. September an die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck zu richten.
Silberne Hochzeit
Kufstein, 30. August. Am Donnerstag feierte Musikdirektor Franz Kirchmair mit Frau Anna, geb. Mühlbauer, das Fest der silbernen Hochzeit in unserer Pfarrkirche. Der Stadtpfartchor, der schon am Vorabend mit einem Ständchen das Jubelpaar begrüßte, umrahmte den Festgottesdienst mit einer würdevollen Aufführung der Messe in F von Karl Pembaur unter der kundigen Leitung des Bruders des Jubilanten Josef Kirchmair, Lehrer und Organist in Landeck. Die Festesfreude beim Jubelpaar war leider getrübt durch das Vermißtsein des einzigen Sohnes Fritz in Rußland.
Todesfälle
In Innsbruck starben: Chrysanth Inwinkl. Bundesbahnrevident a. D., 75 Jahre alt; Jakob Delacher, Altersrentner, 85 Jahre alt; Franz Xaver Schatzl, Brauführer, 70 Jahre alt; Helga Liebenwein, Fließenlegerskind, 7 Jahre alt; Alois Braun, Bäcker aus Hittisau, 83 Jahre alt; Maria Langer, geb. Willert, Flüchtling, 68 Jahre alt.
*
Vortrag: Wien und sein Burgtheater
Morgen, Freitag, spricht Werner Röttingel um 19.30 Uhr im Musikvereinssaal wie bereits gemeldet über das Thema „Wien, seine Gesellschaft und sein Burgtheater im vergangenen Jahrhundert“. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden auch eine Reihe einschlägiger Lichtbilder gezeigt, die bisher noch nicht veröffentlicht wurden. Angesichts des Umstandes, daß gerade auch der Bau des Wiener Burgtheaters durch die Kriegsereignisse so schwer in Mitleidenschaft gezogen wurde, wird der Vortrag im Rahmen des Österreichischen Institutes für Kultur und Wissenschaft einem besonderen Interesse begegnen. — Kartenvorverkauf: Stadttheater von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr.
Radio Innsbruck
In der Senderreihe „Geistige Einkehr“ bringt Radio Innsbruck heute 18.15 Uhr einen Vortrag von Reinhold Schneider Diesseits und Jenseits in der Malerei“. Es liest Paul Sundt.
SBORTUND TPIEI
Sportverein Wörgl 1—Sportklub Kufstein I 0:5
Am Sonntag gastierte in Kufstein die Mannschaft des FC. Wörgl. Trotz des guten Zusammenspiels der jungen Wörgler Mannschaft, siegte Kufstein dank technischer überlegenheit im Feldspiel 5:0. — Torschützen für Kufstein waren: Hofer Gottfried (2), Jarosch (2). Anhell (1)., Schiedsrichter Landgraf objektiv.
Vorher siegte die Wörgler Jugend über die Kufsteiner Jugend 3:2
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Französische Verwaltung sucht guten Chauffeur und Mechaniker, möglichst mit einigen Kenntnissen in der französischen oder wenigstens der englischen Sprache. Zu melden Neues Landhaus, Zimmer 237.

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