Tiroler Tageszeitung 1945
Monat:7
- S.23
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1945.
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Herausgegeben von den französischen Streitkräften für die österreichische Bevölkerung
Erscheint in der Boche sechsmal. — Das Blatt ist nur im Einzelverkauf erhältlich. — Vorerst keine Postzustellung
Nummer 20/ 1. Jahrgang
Redaktionelle Einsendungen und Aufragen sind zu richten an Innsbruck, Andreas=Hofer=Straße 4. — Druck: Tyrolia, Innsbruck, Andreas=Hofer=Straße 4
Samstag, 15. Juli 1945
Frankreichs Nationalfeiertag
Zur Feier des französischen Nationalfestes veranstaltet heute vormittag die Garnison von Innsbruck eine Truppenschau auf dem Platze vor dem Stadttheater.
Der Sinn des 14. Juli
Am 14. Juli 1789 hörte die Welt von der Tribüne der französischen Nationalversammlung zum ersten Male das Wort von den Menschenrechten. Es war dies nicht eine bloße Schilderhebung des Naturrechtes gegen die Willkür unumschränkter Macht, sondern, wie die Zukunft bewies, die Verkündigung eines Grundgesetzes, auf dem nicht nur Frankreich, sondern auch die Völker Europas ihre freiheitlichen Staatseinrichtungen erbauten. Der Enthusiasmus, mit dem die Abgeordneten der französischen Nationalversammlung an jenem geschichtlichen Tage die allgemeine Volksverbrüderung feierten, hat nicht nur ein neues Frankreich geschaffen, sondern eine neue Weltordnung eingeleitet Wenn das französische Volk die Erinnerung an diesen Tag zu seinem Nationalfest erhoben hat, so hat es einen Anlaß gewählt, der für Frankreich ebenso
denkwürdig is wie für die Welt, deren politische und gesellschaftliche Formen von den Gedanken, die damals von den Vorkämpfern eines neuen Fortschrittes vorgetragen wurden, wesentlich bestimmt worden sind.
Kein Wunder, daß die Ideologien des Faschismus und des Nationalsozialismus mit einer geradezu verbissenen Wut gegen die Ideen von 1789 zu Felde zogen. Die Tyrannei erkannte in der Erklärung der Menschenrechte ihren wahren Feind. Sie glaubte durch die Anwendung rücksichtsloser Gewalt diese in den Herzen der Menschen brennende Flammenschrift auslöschen zu können. Sie glaubte die Ausartung der brutalen Herrschsucht rechtfertigen zu können, indem sie die Entartung der Demokratie in den grellsten Farben malte. Das neue „Staatsrecht der Willkür“ gebärdete sich als Schutzherr der angeblich mißverstandenen und mißratenen „wahren Freiheit“.
Die Geschichte hat dieses lügnerische Pathos in einem, wenn auch kurzen, so doch für die Betörten überaus schmerzlichen Prozeß erledigt. Das Gewissen der Menschheit, das den Begriff der Freiheit als unverlierbaren Besitzstand in sich aufgenommen hat, siegte neuerdings über die Unterdrückung. Die unverlierbaren Menschenrechte erwiesen sich stärker als der Versuch, die blühende Erde in eine Kaserne lebender Automaten zu verwandeln. Wieder einmal hat der Geist über rohe, zerstörende, gestaltungsunfähige Gewalt gesiegt. Wir verstehen es daher, wenn die Franzosen diesen 14. Juli als einen besonderen Siegestag feiern. Nicht nur ihr aus dem Unglück zu neuer Kraft wiedergeborenes Vaterland, sondern die gesamte Menschheit, die nach solchen bitteren Erlebnissen die Freiheit als ein hohes Glück zu schätzen gelernt hat,
wird mit Ehrfurcht sich vor der Größe verneigen, die in der Deklaration von 1789 und in den großen Tra
Landeshauptmann Dr. Gruber wird
Herrn General de Hesdin vorgestellt
(Landesbildstelle Tirol: Demanega)
Die Minderheiten in Italien
Rom, 13. Juli. Der italienische Ministerrat hat zur Frage der Minderheiten innerhalb Italiens Stellung genommen. In der Erklärung heißt es, daß das neue demokratische Italien den Minderheiten Garantien bieten müsse. Der freie Gebrauch der Muttersprache wird nicht nur in den privaten und in den geschäftlichen Beziehungen, in öffentlichen Versammlungen, in der Ausübung der religiösen Pflichten und in der Presse gestattet, sondern auch in den Beziehungen mit den politischen und juristischen Verwaltungsbehörden gewährleistet sein.
Vorbereitungen für die Dreierkonferenz
Berlin, 13. Juli. Die Zivilbevölkerung wird aus einem zwei Quadratkilometer großen Gebiet um den Tagungsort der Konferenz evakuiert. Alle Zugänge zu der geheimen Zone werden von Spezialeinheiten der Roten Armee abgesperrt und alle Flugplätze im Raum von Berlin werden auf das schärfste bewacht. Eine Anzahl von britischen Armeehelferinnen, welche die Mitglieder der britischen Delegation während der Konferenz unterstützen werden, ist in Berlin=Potsdam eingetroffen und in Villen außerhalb der Stadt einquartiert worden.
ditionen, die von ihr ausgegangen sind, wie ein unzerstörbares Monument vor uns aufgerichtet ist.
Das Gut der Freiheit zu bewahren und durch kluge Bedachtnahme gegen Mißbräuche zu schützen, wird die Aufgabe sein, die auch das österreichische Volk in der kommenden Zeit zu lösen haben wird. Wir werden die Erfahrungen unserer eigenen Geschichte mitverwerten müssen, um jene Festigkeit der demokratischen Staatsordnung zu erzielen, in der die Rechte des seinen Staat mit Freude beiahenden Bürgers und die Macht, die dem Gemeinwesen Sicherheit verleiht, sich zum schönen Zusammenklang verbinden.
Die von schrecklicher Kriegsnot heimgesuchte Welt empfindet das dringende Bedürfnis, sich in Zukunft gegen die überflutung durch den reißenden Strom der Machtgier verantwortungsloser Abenteurer. zu schützen. Ist es da ein Zufall, daß wir in der soeben in San Franzisco entworfenen Friedensverfassung der Welt die gleichen Gedanken und den gleichen Geist antreffen, aus dem die Erklärung der Menschenrechte von 1789 hervorgegangen ist? Die Achtung vor den Menschenrechten als höchstes internationales Gesetz! So mächtig sind große und richtige Ideen! Sie setzen sich durch und wenn man ganze Berge von Hindernissen gegen sie auftürmen wollte! Die Nation, die zum ersten Male eine Fackel erhoben hat, deren Licht über die Jahrhunderte leuchtet, darf in diesem großen Augenblick, da sie berufen ist an der Neuordnung der
Welt und insbesondere Europas an hervorragender Stelle zu wirken, die Hoffnungen aller, die nach Sicherheit des Friedens und nach wohlbegründeter Freiheit streben, auf sich lenken.
Dr. Anton Klotz.
Bestrafung der Schuldigen
Wien, 13. Juli. Das von der provisorischen österreichischen Regierung erlassene Verfassungsgesetz über Kriegsverbrechen und andere nationalsozialistische Untaten trifft zuerst diejenigen, die als Befehlshaber und Leiter der deutschen Okkupationsherrschaft das österreichische Volk unterdrückt und entrechtet haben.
Kriegsverbrecher im Sinne des Gesetzes sind jene Personen, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in österreich, wenn auch nur zeitweise, als Mitglieder der Reichsregierung, Hoheitsträger vom Gauleiter oder Gleichgestellten und vom Reichsleiter oder Gleichgestellten aufwärts, Reichsstatthalter, Reichsverteidigungskommissar, der Führer der Waffen=SS vom Standartenführer aufwärts tätig waren. Sie sind als Urheber und Rädelsführer dieses Verbrechens mit dem Tode zu bestrafen.
Kriegshetzer ist jener, der zum Kriege aufgereizt und bewußt auf die Verlängerung des Krieges hingearbeitet hat. Die Strafe dieses Verbrechens ist schwerer Kerker von 10 bis 20 Jahren. Wenn der Täter sich in einer Stellung hoher Verantwortlichkeit befunden hat, lebenslanger schwerer Kerker. Hat der Täter überdies Drohungen angewendet, um den Kriegswillen zu entflammen oder die Kriegsmüdigkeit zu bekämpfen, so ist auch hier Todesstrafe zu verhängen.
Das Gesetz trifft selbstverständlich auch jene, die im Kriege selbst konkrete Kriegsverbrechen gegen Angehörige der Wehrmacht, der Kriegsgegner oder die Zivilbevölkerung eines von den deutschen Truppen besetzten Landes begangen haben. Dieses Verbrechen wird mit schwerem Kerker von 10 bis 20 Jahren, wenn aber durch das Verbrechen der Tod einer Person herbeigeführt wurde, mit dem Tode bestraft.
17. Juli — Einzug des Generals Bethouart
Der Höchstkommandierende der französischen Besatzungstruppen in Österreich, General Bethouart, wird, wie jetzt bekanntgegeben wird, seinen offiziellen Einzug in [Innsbruck am Dienstag, 17. Juli, um 15.00 Uhr halten. Neben den militärischen Empfangsfeierlichkeiten ist ein großer Empfang der Funktionäre in der Hofburg vorgesehen. Bei dieser Gelegenheit wird der Höchstkommandierende eine Ansprache halten. An den Feierlichkeiten zu Ehren des Generals Bethouart beteiligt sich auch die Vorarlberger Landesregierung. Es ist möglich, daß ein Sonderzug aus Vorarlberg nach Innsbruck gelangen wird. Es ist selbstverständlich, daß dieser Anlaß, dem eine große Bedeutung für die zukünftige Entwicklung beizumessen ist, von der Innsbrucker Bevölkerung in entsprechender Weise wahrgenommen wird.
Edouard Herriot, Präsident der
Vereinigung der Freunde Österreichs
Die kürzlich in Paris gegründete Vereinigung der Freunde österreichs hat Edouard [Herriot die Präsidentschaft der Vereiniangetragen. Dieser hat sie
gung an
ie angenommen.
Damit steht ein Mann an der Spitze der Vereinigung, der die Gewähr dafür bietet, daß von französischer Seite alles geschieht, um die freundschaftlichen Beziehungen zu Österreich auszubauen und zu vertiefen.
Wichtiger Kabinettsrat in Frankreich
Paris, 13. Juli. Heute findet ein wichtiger Kabinettsrat statt, dem der Antrag vorgelegt wird, wie der für den 15. Oktober bevorstehende Volksentscheid zu formulieren ist. Bei diesem Volksentscheid handelt es sich um die Frage, ob es in Frankreich zu einer Anderung der Verfassung kommen soll oder nicht.
Das französische Volk soll über seine Verfassung entscheiden
Paris, 13. Juli. General de Gaulle setzte in einer Rundfunkansprache die Pläne der Regierung betreffs einer Verfassungsreform auseinander und erklärte, daß es einzig und allein beim französischen Volke liegt, über die Form der zukünftigen Republik zu entscheiden. General de Gaulle sagte, daß nicht alles in der dritten Republik schlecht gewesen sei, aber die alte Verfassung sei nun doch überholt.
Wer an führender oder doch einflußreicher, Stelle etwas unternommen hat, wodurch mit [Gewalt eine Anderung der Re[gierungsform österreichs zu Gunsten der NSD AP oder die Machtergreifung durch diese vorbereitet oder gefördert werden sollte, hat das Verbrechen des Hochverrates am österreichischen [Volke begangen und ist hiefür mit dem Tode zu bestrafen.
Das Gesetz enthält einen besonderen Paragraphen gegen jene, die in der Zeit der nazistischen Gewaltherrschaft Quälereien und Mißhandlungen begangen haben und bestraft diese mit 5 bis 10 Jahren, in schweren Fällen mit 10 bis 20 Jahren und wenn die Mißhandlungen den Tod des Opfers zufolge hatten, mit dem Tode. Ferner besagt das Gesetz: Dieses Verbrechens sind insbesondere schuldig und mit dem Tode zu bestrafen alle Personen, die als Kommandanten, Lagerführer, deren Stellvertreter oder ähnliche leitende Funktionäre von Konzentrationslagern, als leitende Beamte der [Gestapo oder des Sicherheitsdienstes vom Abteilungsleiter aufwärts, als ernannte oder bestellte Mitglieder des Volkgerichtshofes oder als Oberreichsanwalt oder dessen Stellvertreter in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft tätig waren.
Das Gesetz enthält auch noch Paragraphen für Straftaten, begangen durch Bereicherung
„mittels Ausnützung der Einrichtungen der nazistischen Gewaltherrschaft und gegen Denunzianten.
Anklage gegen Quisling
Oslo, 12. Juli. (Reuter.) Der norwegische Generalstaatsanwalt veröffentlicht sensationelle Angaben aus der Anklageschrift gegen Quisling. Es heißt darin, daß Quisling schon im Dezember 1939 nach Berlin fuhr, um die deutsche Invasion Norwegens vorzubereiten und den Deutschen militärische Informationen, die für die erfolgreiche Durchführung der Invasion erforderlich waren, zu geben. Im April 1940 hat sich Quisling widerrechtlich in den Besitz der politischen [Gewalt gesetzt. Er hat die norwegische Armee demobilisiert, als das Land schwer bedroht war, und alle Soldaten, die sich den deutschen Befehlen widersetzen würden. mit dem Tode bedroht. Quisling hat die Deutschen bei der Unterdrückung der norwegischen Widerstandsbewegung unterstützt, er hat Norwegen zum Kampf gegen Rußland gezwungen, er hat sich geweigert, 15
norwegische Patrioten, die von seinen Gerichten zum Tode verurteilt wurden, zu begnadigen. Quisling hat den königlichen Palast in Oslo geraubt, das persönliche Eigentum des Königs gestohlen wie auch das Eigentum von mehreren öffentlichen Einrichtungen und Privatpersonen entwendet.