Tiroler Tageszeitung 1945

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Seite 2 Nr. 144
Tiroler Tageszeilung
Montag, 10.-Dezember 1945
Ziel der Schillinggesetze
In der „Steirischen Zeitung“ stellt der ehemalige Handelsminister Dozent Dr. Taucher folgende interessante überlegungen an:
„Der gegenwärtige Währungszustand ist der, daß einer übergroßen Geldmenge eine geringe umsatzfähige Warenmenge gegenübersteht. Trotz des großen Geldüberhanges ist an sich noch keine Inflation wirksam, weil hiefür das Charakteristikum der Preissteigerung fehlt, obwohl in manchen gesetzlich gestatteten Sektoren der freien Preisbildung (Auktionen) und vor allem in ungesetzlichen Sparten (Schwarzhandel) die Dynamik der steigenden Preise unleugbar ist. Um die noch verhinderte, aber latent drohende Inflation zu bannen, ist es unerläßlich, die Währung in Ordnung zu bringen.
Die Diskrepanz zwischen der übergroßen Geldmenge und der kleinen umsatzfähigen Gütermenge muß durch die Währungsreform behoben werden; ihre Aufgabe ist es, den übergroßen Geldüberhang abzuschöpfen, und zwar muß so viel Geld abgeschöpft werden, daß die dann verbleibende Geldmenge mit der vorhandenen Gütermenge im richtigen Verhältnis steht. Zwei große Schwierigkeiten stehen dem entgegen. Beide Geldmengen, die jetzt kursierende und die richtig einzustellende, sind unbekannt und müssen erst ermitmelt werden. Um diese Schwierigkeiten neben anderen zu überwinden, wurde das erste Währungsgesetze erlassen.
Das Hauptproblem der Währungsneuordnung — die Abschöpfung des Geldüberhanges — wird nur vorläufig geregelt, indem dieser gesperrt wird, so daß er in keiner Weise als drohende Inflationsgefahr bestehen bleibt.
Wieviel vom „Sperrgeld“ belassen werden kann, werden die Folgen der ersten nun erlassenen Maßnahmen zeigen. Wie die endgültig abzuschöpfenden Geldmengen entwertet werden, wird das Problem der kommenden Regelungen sein. Grundsätzlich sind zwei Wege möglich: Entweder die gesamte Geldmenge wird bis zum wirtschaftlich gerechtfertigten Ausmaß für ungültig erklärt, so daß der übergang ein für allemal dadurch bereinigt ist, indem die Sperrkonten um den gewissen Prozentsatz abgeschrieben werden; oder es wird die Abnahme des überhanges individuell auf Grund eines Herkunftsnachweises des eingelegten Geldes vorgenommen. Dieser Weg vermeidet viele Härten und läßt die wirtschaftlich reell erworbenen Geldbeträge auf Seiten des kleinen Sparers oder
des reellen Unternehmers bevorzugt stehen.
Erwähnt soll noch eines werden: Die im Gang befindliche Währungsneuordnung ist eine Bereinigung des schon gegebenen wirtschaftlichen Schwebezustandes. Die ausgewiesenen Gelder in der Hand des einzelnen wurden durch den Krieg und den durch ihn bedingten Güterschwund entwertet. Die Währungsmaßnahmen haben diesen Zustand so zu ordnen, daß die neuen Geldverhältnisse den Wiederaufbau der Volkswirtschaft und den damit verbundenen Güterzustrom ermöglichen, wodurch das Geld wieder seine Kaufkraft erreichen kann.
Die Durchführung der Umwechslung
Die Österreichische Nationalbank teilt mit:
Um anläßlich des Banknotenumtausches einen
allzu starken Andrang an den Schaltern zu vermeiden, wird die Bevölkerung in Tirol ersucht, sich möglichst an die folgende Einteilung zu halten:
Einlieferer mit Anfangsbuchstaben
13. Dezember A, D, T, &
14. Dezember B, P, 9
15. Dezember C. K, W
16. Dezember F, V, J, J
17. Dezember G, H, L, Qu
18. Dezember M, N, R
19. Dezember . S, St, Sp, Sch
20. Dezember E, O, U, 3.
Wer jedoch aus irgend einem Grunde nicht imstande ist, obigem Ersuchen nachzukommen, kann seine Banknoten auch an einem beliebigen anderen Tage der Einlieferungsperiode umtauschen.
Da die Umtauschstellen voraussichtlich nicht über das erforderliche Kleingeld verfügen werden, wird dem Publikum empfohlen, beim Bezug der Formblätter Gemeinschaften zu bilden, u. zw. derart, daß Formblätter in durch 10 teilbarem Gegenwert (z. B.: 5 Stücke zu RM 2.— = RM 10.—) erworben werden.
Der Geldumtausch bei der Post
In Innsbruck besorgt bei der Post den Geldumtausch nur das Hauptpostamt in der Maximilianstraße. Der Umtausch findet vom 13. Dezember 1945 bis einschließlich 20. Dezember 1945 statt. Es stehen 20 Schalter zur Verfügung, die durchlaufend von 7 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sind.
Für jede in das Formblatt eingesetzte Person muß die laufende Lebensmittelkarte als Ausweis mitgebracht werden. Für das Formblatt zum Notenumtausch sind zwei Reichsmark (Schilling) zu entrichten. Das Formblatt wird bereits ab 10. Dezember abgegeben.
Sehr wichtig für den Rotenumtausch
Jeder, der die neuen Schillinge eintauschen will, muß unbedingt ein richtig ausgefülltes Formblatt vorlegen. Um der Bevölkerung Gelegenheit zu geben, das Formblatt schon vor Beginn der eigentlichen Umtauschfrist auszufüllen, werden die Innsbrucker Geldinstitute vom Mon
tag bis einschließlich Mittwoch in ihren Schalterräumen die Formblätter verkaufen. Das Stück kostet RM. 2.— und es ist nötig, Kleingeld mitzubringen. Der vorzeitige Kauf des Formblattes erspart jedermann Zeit und Irrtümer und erleichtert die Umtauscharbeiten bei den Geldinstituten.
Ein Wink zum Ausfüllen des Formblattes für den Notenumtausch
Wer seine Marknoten und Alliierten MilitäSchilling=Noten zum Umtausch einreicht, muß vorher den stark umrahmten Teil des Formblattes auf beiden Blättern vollständig, deutlich und richtig ausgefüllt haben. Ein Haushaltungsvorstand kann auch für die anderen Haushaltsangehörigen mit einem Formblatt gemeinsam einliefern, doch dürfen nicht mehr als fünf Personen auf einem Formblatt verzeichnet werden. Bei größerer Kopfzahl müssen weitere Formblätter verwendet werden. — Hinter dem Namen ist bei jeder Person dazuzuschreiben, welcher Betrag für diese Person abgeliefert wird. Dabei wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, daß die Kopfquote von 150.— Schilling auch für jene Personen, z. B. Kinder, umgetauscht wird, die nicht selbst einen Geldbetrag abliefern,
wenn nur die gesamte Einlieferung des Haushaltes genügend hoch ist und selbstverständlich die Lebensmittelkarten der 8. Zuteilungsperiode zugleich vorgelegt werden. Nach dem Namen und Betrag ist bei jeder Person die Staatsbürgerschaft am 13. März 1938, daneben der Wohnsitz am 13. März 1938 und der heutige Wohnsitz anzugeben. Die Spalte „nachgewiesen durch“ ist nicht auszufüllen. Das Finanzamt und die Steuernummer sind nur bei jenen Personen anzugeben, für welche mehr als RM. 5.000.— eingeliefert werden. An der rechten Seite ist die Aufstellung über die eingelieferten Noten auszufüllen, und zwar für den Gesamtbetrag der auf dem Formular eingetragenen Personen und ohne Unterscheidung zwischen Reichsmark und Alliierten Militär=Schilling.
Banknoten von weniger als RM. 10.— oder Alliierten Militärschilling werden nicht umgetauscht und sind daher auch nicht anzuführen. Ferner hat der Einlieferer (Haushaltungsvorstand), wenn er dazu in der Lage ist, die darunter stehende Erklärung zuerst mit Namen und Adresse in deutlicher Schrift und dann mit seiner Unterschrift auszufüllen.
Es wird nochmals wiederholt, daß ohne Lebensmittelkarten der 8. Zuteilungsperiode die Kopfquote in Schilling unter keinen Umständen ausgefolgt werden kann.
Die Vorauszahlungen auf öffentliche Abgaben
Das Staatsamt für Finanzen verlautbart: Vorauszahlungen auf erst nach dem 21. Dezember 1945 fällige öffentliche Abgaben sind Umgehungen des Schillinggesetzes. Die Finanzämter oder sonstigen öffentlichen Kassen dürfen solche Zahlungen nicht annehmen. Soweit sie im überweisungsverkehr eingelangt sind, werden sie auf das Konto des Einzahlenden rückgeleitet und im Falle des Barerlages und der Einzahlung mit Zahlkarte vorläufig für den Einzahler verwahrt und nach § 8, Abs. 6, des Schillinggesetzes gesondert bei der Einlieferungsstelle für den Einzahler hinterlegt.
Vorgekaufte Fahrtausweise auf Bahnen
über Anordnung des Staatsamtes für Industrie, Gewerbe, Handel und Verkehr wird folgende Anderung der Verkehrsordnung verfügt: Hat ein Reisender den Fahrausweis, den er vor dem
21. Dezember 1945 gelöst hat, nicht zur Fahrt benutzt, so kann er den Fahrpreis nur bis spätestens 20. Dezember, 16 Uhr, bei jener Fahrkartenausgabe, die den Fahrausweis ausgegeben hat, zurückverlangen. Für Fahrausweise, die nach dem 20. Dezember gelöst werden, bleiben die Bestimmungen des § 24 der Eisenbahnverkehrsordnung vom 8. September 1938 uneingeschränkt in Anwendung.
Neuregelung gegen den K eingeldmangel
Um dem infolge der Konversion gegenwärtig aufgetretenen Kleingeldmangel zu begegnen, wurde das Staatsamt für Finanzen vom Kabinettsrat ermächtigt, im Wege der Verwechslung gegen Reichsmarknoten im Nennbetrage von Reichsmark 10.— aufwärts Teilscheine für 50 Pfennig, 1 und 2 Reichsmark bis zum Gesamtbetrage von 14 Millionen Reichsmark durch die Österreichische Nationalbank in Verkehr zu setzen. Diese Teilscheine sind naturgemäß ebenso zu behandeln wie die Banknoten, an deren Stelle sie im Verwechslungswege ausgegeben werden. Sie verlieren daher mit Ablauf des 20. Dezember ihre Zahlkraft und können nach Ablauf der Konversionsfrist nicht mehr gegen andere Zahlungsmittel umgetauscht werden, sondern nur zur Einzahlung auf Konten
oder Sparbücher bei Kreditunternehmungen verwendet werden. Die durch diese Einzahlungen entstehenden Guthaben werden ebenso behandelt wie jene Guthaben, die im Zuge der Konversion durch Einlieferung entstehen. Um den für die größeren Abschnitte vorgesehenen Banknotenumtausch nicht durch Einlieferung auch dieser Teilscheine zu erschweren, wird für deren Einlieferung eine Sondereinreichungsfrist gewährt, die vom 23. bis 31. Dezember 1945 läuft.
Der Schilling von einst und der Schilling von heute
Dr. Hans Ritzi, der Präsident der österreichischen. Nationalbank, erklärte im Radio Wien:
„Die österreichische Schillingwährung, die durch das Schilling=Rechnungsgesetz vom 20 September 1924 begründet wurde, ist mehr als zwei Jahre nach dem Beginn der Währungsreform ins Leben getreten. Dies zeigt bereits, daß man eine neue Währung sicht von heute auf morgen schof fen kann. Wir haben damals die neuen Umlaufmittel erst geschaffen, nachdem über ihren Wert im Inland und gegenüber dem Ausland volle Gewißheit bestand. Die Situation, der wir heute gegenüberstehen, zwingt uns zu einem anderen Vorgehen.
Es ist aus politischen und wirtschaftlichen Gründen notwendig, den Strich zwischen der Reichsmark und dem österreichischen Zahlungsmittelumlauf so rasch als möglich zu ziehen. Dies zwingt uns, mit einer Reihe Unbekannter in das neue Währungssystem einzutreten. Wir kennen nicht die Größe des Umlaufes, der zum Umtausch angemeldet werden wird. Er setzt sich aus Reichsmark und alliierten Militärschillingen zusammen, beide unbekannte Größen. Wir haben wohl etliche Anhaltspunkte für eine Schätzung, aber wir können uns kein begründetes Urteil bilden. Wir kennen derzeit am Beginn des Wiederaufbaues unserer Wirtschaft auch nicht den Zahlungsmittelbedarf. Diese Umstände zwingen uns zur Vorsicht. Daher die weitgehende Sperre der Guthaben jeder Art, die
das Schillinggesetz vorsieht. Der österreichische Schilling von 1924 war in seinem Wert auf eine
bestimmte Goldmenge
festgelegt und mußte in fester Relation zu den Goldwährungen anderer Länder gehalten werden. Diesem Zweck diente die starke Reserve an Gold und Golddevisen bei der österreichischen Nationalbank. Sie entstammte in der Hauptsache der ersten Völkerbundsanleihe und weiter den überschüssen unserer Zahlungsbilanz. Ich darf daran erinnern, welches Vertrauen unser Schilling im In= und Auslande gefunden hat und daß bis 1931 wesentliche Schwankungen seines Wertes nicht eingetreten sind. Es ist ohne künstliche Behinderung des Zahlungsverkehrs gelungen, allen berechtigten Anforderungen der Wirtschaft voll zu entsprechen. Erst die von außen kommenden Störungen einer bisher nicht erlebten Weltwirtschaftskrise haben bei uns zur Abwertung des Schillings
geführt. Aber schon im Frühjahr 1932 war diese Geldwertkrise im wesentlichen überwunden. Die Schillingabwertung blieb jedoch in ihrem Ausmaß hinter den Wertbewegungen anderer Länder mit einer ungleich reicheren Wirtschaft zurück.
Ich führe diese Tatsachen deswegen an, um aus der eigenen Erfahrung darzutun, daß
eine solide Währungspolitik
sehr wohl fähig ist, auch in schwierigster Lage den berechtigten Anforderungen zu genügen. Wenn wir nicht wollen, daß der neue Schilling den Weg der österreichischen Krone nach dem ersten Weltkrieg geht, müssen wir bereit sein, die Beschränkungen und Opfer auf uns zu nehmen, die die Festigung der Währung von uns allen fordert.
Erworbene Kapitalsansprüche an das Produkt unserer Volkswirtschaft müssen zunächst hinter der gebieterischen Forderung zurücktreten, daß dem Arbeitseinkommen seine Kaufkraft erhalten bleiben muß. Hiermit wird gleichzeitig ein heilsamer Zwang auf alle ausgeübt, die, obwohl arbeitsfähig, sich in den Arbeitsprozeß bisher nicht einschalten ließen. Selbstverständlich wird auch den berechtigten Anforderungen der Sozialpolitik Rechnung getragen werden. Die Beträge, die die Bevölkerung auf die verschiedenen Arten von Konten hinterlegt hat, werden vorläufig großenteils gesperrt. Es soll hierdurch ein überblick über die gesamten Geldmittel erreicht werden. Ferner soll die Möglichkeit geschaffen werden, gesetzwidrig nach Österreich verbrachte oder von verbotenen
Geschäften stammende Beträge festzustellen und einzuzieen Auf diesem Wege soll auch der Versuch unternn men werden, die Vorräte an Zahlungsmittelndin Wirtschaftsbedarf anzupassen. Aber der Staatsregierung und dem Finanzminister wurden in Gesetz Vollmachten gegeben, generelle Lockerungen oder individuelle Ausnahmen zu verfügen. Wie weit von diesen Vollmachten Gebrauch ge macht wird, hängt davon ab, ob die Bevölkerung selbst die notwendige Disziplin in ihren Gelddispositionen bewahrt.“
Gehaltszahlung ab 13. Dezember in Schillingwährung
Die Österreichische Nationalbank gibt bekannt, daß mit Zustimmung der Nationalbank alle Geldinstitute Lohn= und Gehaltszahlungen der einzelnen Betriebe ab 13. Dezember 1945 gemäß dem Schillinggesetz in Schilling honorieren werden, jedoch nur, wenn von den einzelnen Betrieben nachgewiesen wird, daß die Fälligkeit der Lohnoder Gehaltszahlungen am oder nach dem 13. Dezember eingetreten ist.
Entwürfe zum Schillinghartgeld
Wie verlautet, hat das österreichische Hauptmünzamt Entwürfe zum Schillinghartgeld ausgearbeitet und sie dem Staatsamt für Finanzen zur Genehmigung vorgelegt. Die Produktion kann aufgenommen werden, wenn das erforderliche Münzmaterial, der Brennstoff und die sonstigen technischen Materialien bereitgestellt sind. Vorläufig wird eine sehr hübsche Kalender medaille für das Jahr 1946 hergestellt und eine reizende Glücksmünze mit der Aufschrift „Ich bringe Glück im ersten Friedensjahr“.
Der übergang von der Markwährung zun österreichischen Schllling ist Anlaß, sämtn Kriegsopferkameradschaften in Tirol hiermit## weisung zu geben, sowohl die zugewiesenen Gelder der Weihnachtsgabe als auch einge gangenen Mitgliedsbeiträge zum Kriegs opferverband an die bedürftigen Kriegsopfer sofort zur Verteilung zu bringen. Die Bedürftigkeit ist nötigenfalls im Einverständnis mit dem Bürgermeister und Pfarramt festzu stellen.
Tiroler Kriegsopferverband.
Eine Staer ein Kleinen
Rund um den Nürnberger Von unserem Sonderberichterstatter Didier Lazard
Lassen wir den Prozeß fortschreiten. Die Archive des Dritten Reichs scheinen keinen anderen Daseinszweck zu haben, als nun der Anklage Beweismaterial zu bieten Für die vor jeder Sitzung den 250 Journalisten ausgehändigten kopierten Dokumente sind täglich 100.000 Blätter Papier nötig. Das Vervielfältigungsbureau arbeitet 24 Stunden täglich.
Telephon und Telegraph arbeiten unausgesetzt. London und Newyork sind über den Verlauf des Prozesses besser unterrichtet, als der Tramwayschaffner, der mich ins Hotel bringt. Eine einzige Agentur sendet täglich ungefähr 80.000 Worte. Der französische Dienst wird durch die Garde des Präsidenten versehen, die sonst dem Präsidenten der französischen Republik auf seinen Reisen folgt und die nun hierher abgeordnet wurde.
Ich stelle mir vor, daß Genf vor dem Kriege und San Francisco vor kurzem ähnlich aussahen wie heute Nürnberg. Im Sitzungssaal sieht man bekannte Schriftsteller, wie Josef Kessel, Ilja Ehrenburg. Im Gang zur Rechten weiß man nie, ob man mit den Leuten französisch, englisch oder deutsch sprechen soll. Es ist ein „Turm zu Babel“, mit Lüftungsanlage.
Man könnte leben, ohne überhaupt den Justizpalast zu verlassen. Für das Mittagessen gibt es ein wunderbar eingerichtetes Restaurant. Man stellt sich drei Minuten lang an, dann geht man mit einem Tragbrert in der Hand an acht Köchen in weißer Mütze vorbei. Der erste reicht einem Brot, die anderen nach der Reihe ein Stück Fleisch, Kartoffeln, Rüben und eine Nachspeise Dann richtet sich jeder an einem Tisch ein, der Oberst neben dem Schreibfräulein und neben dem Wachsoldaten
Man findet hier einen Friseursalon, wo man gratis rasiert wird Die beiden Friseure wurden vom internationalen Gerichtshof ausgewählt Es gibt einen aufs modernste eingerichteten Zahn
arzt und eine Krankenstation für kleinere handlungen. Es gibt auch einen Schneider und eine Putzerei, eine Wäscherei und eine Schu macherei; eine Leihbibliothek und ein Kartenbüro für die Spazierfahrten im Reisewagen an Sonntag nachmittags, ein Postamt und ei Bank sind vorhanden, ein Andenkengeschäftun ein besonderer Raum, wo man sich Pahn packen lassen kann. Auch eine „Snack Bar#st da, in der man Sandwiches oder einen Frch# saft bekommen kann, wenn man zwischen d Mahlzeiten noch Appetit hat. Endlich gibtes noch ein Papiergeschäft, wo alles unentgeltlichz# haben ist: Schreibblocks, Bleistifte, Radier
gummi, Klebstoff, Klammern aller Größen Briefumschläge, Siegellack, Bindfaden oder Atenmappen: man kann sich einfach nehmen, was man braucht. Unwillkürlich fallen einem die Konditorlehrlinge der Vorkriegszeit ein die in den ersten acht Tagen soviel Kuchen essen durf ten als sie nur wollten und dann ohne Erlaubnis nichts mehr davon nahmen. Auch hier wird man durch den überfluß genügsam.
Nürnberger Angeklagte beim Gottesdienst Nürnberg, 6. Dezember.
Die Gottesdienste, die der britische Militärgeistliche in dem düsteren roten Gefängnisgebäude in Nürnberg abhält, werden von den meisten Häftlingen regelmäßig besucht. Viele von ihnen geben zu, in den vergangenen Jahren dem Gottesdienst ferngeblieben zu sein. Frank hat sich zum Katholizismus bekehrt und wurde am 21. Oktober im Gefängnis getauft.
Außer Göring, Streicher, Heß. Funk und wohnen alle Angeklagten dem Gottesdienst bei Göring besuchte den ersten lutherischen Gottes dienst, der von Gerecke gehalten wurde. Er ist aber nicht mehr gekommen. Er schien schwer enttäuscht zu sein, daß in der als Kirche benützten Doppelzelle keine Orgel war.
13
sche
nesa
zei
hr.
ön
öffr
Rot
A Mi gen gen teile Zun sisch teil, östenatia KreRit der Prodenttung trete
Vü Herrken ses zial nötig
ging und Herr Bür heim zes rin der LeutGrem kunf mit Brut zen wir die Fran uns date erkar rung da sie lien, Kreus Diegerie
Eingefang in Re Vorar und 5 chen — gene Ein 3 zembe gegan
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